in Stichworten
Die Evangelische Kirche in Österreich ist demokratisch aufgebaut. Alle sechs Jahre wählt die Gemeinde eine Gemeindevertretung, sozusagen das Parlament der Pfarrgemeinde.
Aufgaben der Gemeindevertretung
In der Kirchenverfassung sind die Aufgaben der Gemeindevertretung detailiert aufgezählt. Hier ein Auswahl der Aufgaben:
1. die Beschlussfassung über die Errichtung, Veränderung bzw. Umwandlung und Auflassung von Stellen für Pfarrer und befristete Pfarrstellen; ferner von Stellen für geistliche Amtsträger im provisorischen Dienstverhältnis und schließlich die Antragstellung auf Zuweisung von geistlichen Amtsträgern;
4. die Wahl der Presbyter und der Rechnungsprüfer;
7. die Einführung oder Änderung regelmäßig wiederkehrender Ausgaben;
10. die Beschlussfassung über Neu-, Zu- und Umbauten an kirchlichen Gebäuden oder deren Abbruch sowie über Instandsetzungsarbeiten an diesen und ihren Einrichtungen, soweit die Kosten der letzteren nicht in den Einnahmen des Rechnungsjahres ihre Deckung finden;
11. die Genehmigung des vom Presbyterium aufgestellten Haushaltsplanes;
12. die Prüfung und Genehmigung der Rechnungsabschlüsse der Gemeinde und ihrer Anstalten und Stiftungen;
13. die Beschlussfassung über die Gemeindeordnung;
14. die Entgegennahme der Jahresberichte des Pfarrers, der übrigen Amtsträger und der Arbeitskreise und die Aussprache darüber; Obsorge für Weckung, Pflege, Vertiefung und Ausbreitung des christlichen Lebens (wie Weltmission und Diakonie, ...).
Bearbeitet am 05.11.2011 21:56 von Ralf Pfau